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   SG Berlin, 03.12.2007 - S 15 R 6982/07   

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SG Berlin, 03.12.2007 - S 15 R 6982/07 (https://dejure.org/2007,46865)
SG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2007 - S 15 R 6982/07 (https://dejure.org/2007,46865)
SG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - S 15 R 6982/07 (https://dejure.org/2007,46865)
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  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2007 - S 15 R 6982/07
    Das Urteil des BSG enthält aber den Hinweis, dass auch bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr begonnen haben, der Rentenabschlag von 10, 8 vH (36 x 0, 003) ab Vollendung des 60. Lebensjahres greift (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 2006, B 4 RA 22/05 R, Rn. 37 des Originaldokuments, abgebildet in JURIS-online unter http://www.juris.de).

    Solche Sachgründe lägen vor, soweit eine gegenüber der nach dem Gesetz "normalen" Inanspruchnahme einer Rente eine "vorzeitige" Inanspruchnahme mit individuellen Vermögensvorteilen im Vergleich zu "Normalrentnern" mit gleicher Vorleistung erfolgt, so dass die Nichtberücksichtigung eines Teils der Vorleistung zum Ausgleich dieser ungerechtfertigten, systemwidrigen Vermögensvorteile notwendig sei (vgl. Rn. 15 f. des Urteil des BSG vom 16. Mai 2006, aaO).

    Auch schließe die Regelung des § 77 Abs. 2 S. 2 SGB VI ausdrücklich einen Rentenabschlag für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus (vgl. Rn. 25 des Urteil des BSG vom 16. Mai 2006, aaO).

    Die Sprungrevision war gemäß §§ 161 Abs. 1 und 2, 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG zuzulassen, weil das Urteil von der Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2006, B 4 RA 22/05 R, abweicht und auf dieser Abweichung beruht.

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2007 - S 15 R 6982/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen, dass die vermögenswerte Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 (300 f.); Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006, (1 BvL 9/00)).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2007 - S 15 R 6982/07
    Die Grenze der verfassungskonformen Auslegung wird indes durch den Gesetzeswortlaut und den Willen des Gesetzgebers bestimmt (vgl. Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006, Anm. 4; BVerfGE 100, 1, 43 ff.).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2007 - S 15 R 6982/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist Voraussetzung für den Eigentumsschutz sozialversicherungsrechtlicher Positionen, dass die vermögenswerte Rechtsposition auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht (vgl. BVerfGE 69, 272 (300 f.); Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006, (1 BvL 9/00)).
  • SG Aachen, 09.02.2007 - S 8 R 96/06

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2007 - S 15 R 6982/07
    Denn eine solche Formulierung ist nur dann zu erwähnen ist, wenn sich ohne eine ausdrückliche entsprechende Formulierung ein höherer Abschlag errechnen könnte (so auch SG Aachen, Urteil vom 09. Februar 2002, Az.: S 8 R 96/06).
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